· 

Schadensersatzanspruch bei Stromunterbrechung

Der BGH urteilte am 08.05.2018 sehr weitgehend zugunsten eines Netzbetreibers auf Ersatz eines Schadens. Die Entscheidung lässt hoffen, dass auch in vergleichbaren anderen Fällen Anlagenbetreiber ihren entgangenen Gewinn bei der Unterbrechung der Stromeinspeisung ersetzt bekommen. Hintergrund der Entscheidung vom BGH Urteil vom 08.05.2018 war, dass ein Baggerfahrer eines Tiefbauunternehmens ein Stromkabel beschädigte, weshalb der Stromversorger die Versorgung für 90 Minuten nicht aufrechterhalten konnte. Die Bundesnetzagentur hat dies dann zum Anlass genommen, die Erlösobergrenze des Stromversorgers herabzusetzen. Der BGH ging von einem ersatzfähigen Schaden aus, denn der Kausalität zwischen Schädigung des Stromkabels und des wirtschaftlichen Schadens stehe nicht entgegen, dass noch andere Stromunterbrechungen zu einem wirtschaftlichen Nachteil geführt haben. Auch der Umstand, dass erst die Entscheidung der Bundesnetzagentur die Vermögenseinbuße bewirkt hat, führe nicht dazu, dass der Kausalzusammenhang unterbrochen werde.

 

 

 

Büroadresse:

 

Hauptstraße 39 c

(Gemeindezentrum Tarnow)
18249 Tarnow

info@kanzlei-boenning.de

Tel.: 038450 / 2263-55

Fax: 038450 / 2263-58

 

Bürozeiten:

 

Mo. - Fr.: 09:00 bis 12:00 Uhr

Mo. - Do.: 14:00 bis 17:00 Uhr

und nach Vereinbarung