PV-Anlagen, die 2022 in Betrieb genommen werden, bekommen eine höhere Vergütung !? - Ist das wirklich so?
Da kann der Jurist wieder nur darauf sagen: „Es kommt darauf an...“.
Die Aussage ist nämlich in der Absolutheit falsch, aber dennoch kann es so sein.
§ 48 EEG-Referentenentwurf sieht vor, dass höhere Vergütungssätze gelten sollen. Diese Regelung wird aber von § 100 EEG-Referentenentwurf wieder eingeschränkt. Ausführliche Informationen finden Sie hier.