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EEG-Umlage soll fallen!

 

Der Gesetzesentwurf zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage – BT-Drs. 20/1025 -wurde nun offiziell veröffentlicht.

 

 

Danach soll:

 

 

  • Für den Zeitraum 01.07.2022 bis 31.12.2022 die EEG-Umlage bei 0 Cent/kWh liegen.

  • Die Pflichten nach §§ 74, 74 a EEG in dem Zusammenhang mit der EEG-Umlage entfallen

  •  An die Stromkunden ist der Vorteil auch bei bestehenden Verträgen ohne notwendige Ankündigung bei der Stromrechnung weiterzureichen.

 

 

Die zeitliche Begrenzung bis Ende des Jahres hat nicht zu bedeuten, dass ab 01.01.2023 wieder EEG-Umlage zu zahlen ist. Der Zeitraum ab 01.01.2023 ist nur durch ein weiteres Gesetz geregelt.

 

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