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Marktstammdatenregisterverorodnung – Meldefristen für

 

 

Grundsatz:    jede PV-Anlage ist innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme zu registrieren.

 

 

Ausnahme durch die Übergangsbestimmung: 31.01.2021 reicht, wenn:

 

 

·        Inbetriebnahme der PV-Anlage vor 1.7.2017, die nicht zu melden war oder

 

 

·        Inbetriebnahme der PV-Anlage vor 31.01.2019, die schon gemeldet wurde und Meldung nur zu wiederholen ist.

 

 

Wir empfehlen baldige Meldung.

 

 

Betreiberwechsel:


Auch ein Betreiberwechsel ist zu melden, wobei diese Funktion aktuell noch nicht im Register funktioniert. Es wird nach Einrichtung der Funktion nicht genügen, Namen- und Adressdaten des Anlagenbetreibers zu ändern.
Der neue Betreiber muss sich mit einem eigenen Benutzerkonto selbst registrieren.