· 

Der Verbrauch von Strom in den Transformations- und Umspannanlagen einer PVA ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei.

 

BFH, Urteil vom 30.04.2019 – VII R 10/18 - 

 

 

 

Der BFH hatte in einem Urteil vom 06.10.2015 Az. VII R 25/14 die Ansicht vertreten, dass die Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom durch den Wechselrichter einer PVA steuerbegünstigt sei. Der Verbrauch von Strom in Wechselrichtern ist damit steuerfrei gewesen. Diese Argumente gelten aber gleichsam nicht dann, wenn zur Einspeisung in das öffentliche Netz der Strom nicht nur von Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt werden muss, sondern auch von Nieder- auf Mittelspannung etc. Denn der Verbrauch von Strom in den Tranformations- und Umspannanlagen einer PVA sei eben nicht steuerfrei. Diese seien anders als die Wechselrichter keine Neben- und Hilfsanlagen im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV und der dort verbrauchte Strom sei dann auch nicht von der Stromsteuer befreit.

Büroadresse:

 

Hauptstraße 39 c

(Gemeindezentrum Tarnow)
18249 Tarnow

info@kanzlei-boenning.de

Tel.: 038450 / 2263-55

Fax: 038450 / 2263-58

 

Bürozeiten:

 

Mo. - Fr.: 09:00 bis 12:00 Uhr

Mo. - Do.: 14:00 bis 17:00 Uhr

und nach Vereinbarung