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Solardachpflicht

In Baden-Württemberg haben sich die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen am 20.05.2020 auf einen Gesetzesentwurf für die Novelle des Klimaschutzgesetzes geeinigt. § 8 des Gesetzentwurfes „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in BW“ sieht vor, dass beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine PV-Anlage zur Stromerzeugung zu installieren ist, wenn der Antrag auf Baugenehmigung ab dem 01.01.2022 bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht. Ausgenommen sind hiervon Gebäude, bei denen der Wohnanteil 5 % der überbauten Gesamtfläche überschreitet. Die Pflicht kann auch mit mehreren Maßnahmen ersetzt werden, so z.B. durch eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung. Soweit eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Dachbegrünung besteht, so ist diese Pflicht bestmöglich mit der Solardachpflicht zu kombinieren. Würde einer Solardachpflicht z.B. überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen, tritt die Solardachpflicht zurück. Wer nur mit unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichem Aufwand die Solardachpflicht erfüllen kann, kann auf Antrag befreit werden.

 

 

 

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf Parkplatzflächen vor. Beim Neubau eines für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplatzes mit mehr als 75 Stellplätzen für Kfz, ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche eine PV-Anlage zu installieren. Auch hier gilt die Pflicht erst dann, wenn der Antrag auf Baugenehmigung ab dem 01.01.2022 bei der zuständigen Behörde eingeht. Auch hier gelten Bestimmungen wie bei der Solardachpflicht auf Nicht-Wohngebäuden.

 

 

 

Durch eine Rechtsverordnung sollen nähere Regelungen z.B. zur Mindestanforderung an eine geeignete Dachfläche, insbesondere zu Größe, Form, Neigung, Ausrichtung und Verschattung etc., erlassen werden.

 

 

 

Ein Schritt nach vorne, wenn wohl auch nicht der große Wurf, insbesondere, wenn die Pflicht erst Bauvorhaben betrifft, deren Bauantrag in über anderthalb Jahren bei der Behörde gestellt wird.

 

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