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Trotz Corona volle Miete!

Das Landgericht München II hat am 06.10.2020 entschieden, dass gewerbliche Mieter im Bereich des Einzelhandels während des ersten Lockdowns keinen Anspruch auf Reduzierung der Miete haben. Das Covid-19-Pandemie-Gesetz, insbesondere dort § 240 EGBGB stelle eine abschließende Regelung dar, die gegenüber möglichen Ansprüchen aus einer Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 1 BGB eine Sperrwirkung entfalte.

 

Anzumerken ist hier noch, dass sich hier nicht jedes Gericht dieser Rechtsansicht anschließen muss, obgleich das Urteil sehr gut begründet ist. Im Übrigen sind mögliche Änderungen durch aktuelle Gesetzesfassungen möglich und zu beachten.

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