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Teurer Anschluss der PV-Anlage

 

In nicht wenigen Fällen gibt es bei der Anbindung der PV-Anlage an das Netz des Netzbetreibers ein böses Überraschen. Denn auf einmal ist doch der angenommene Netzverknüpfungspunkt nicht geeignet, den Anschluss der Anlage zu ermöglichen. Oft stellt sich heraus, dass der Netzbetreiber sein Netz entsprechend verstärken muss. In einigen Fällen ist aber der Netzbetreiber tatsächlich nach EEG nicht verpflichtet, den erhofften Anschluss zu ermöglichen. In den Fällen entspricht es dann dem Gesetz, dass der Anlagenbetreiber eine Netzanschlussleitung auf eigene Kosten zu einem weiteren Punkt verlegen muss. Dadurch entstehen dann oft nicht unerhebliche Kosten und es stellt sich die Frage, wer diese Kosten dann zu tragen hat. Die Kosten können durchaus dem Installateur obliegen, nämlich dann, wenn bei dem Abschluss des Kauf- bzw. Bauvertrages der PV-Anlage eine entsprechende Regelung enthalten ist. So war es auch in der Entscheidung vom LG Hamburg, Urt. v. 08.02.2021 – 325 O 346/19. Weil der Installateur nicht die Anbindung der Anlage an dem entfernteren Punkt auf seine Kosten nach Fristsetzung erbrachte, durfte der Anlagenbetreiber von dem Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Entgeltes verlangen.

 

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